|
4. Genehmigungsplanung (Baueingabeplanung)
"Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen."
 ie bereits im letzten Abschnitt "Entwurfsphase" erklärt wurde, ist es für uns unwichtig, ob es sich um die Leistungsphase 2, 3 oder die Leistungsphase 4 der HOAI handelt, d.h. die Eingabe der Genehmigungsplanung ist für uns lediglich eine Fortführung der Entwurfsphase, also ein Auftrag, bei dem der Architekt oder Bauherr entscheidet, wieviele Vorgaben in Form von Skizzen und Angaben dieser uns vorgibt.
 iese Pläne aus den beiden Leistungsphasen im Maßstab 1:100 können folglich ohne viel Mehraufwand in verschiedenen Arten ausgegeben werden, d.h. entweder als Entwürfe für Präsentationen, als Systemzeichnungen z.B. für die Teilungserklärung oder mit allen nötigen Angaben für den Bauantrag. Hierzu gehören selbstverständlich auch Freiflächen- und Abstandsflächenpläne, sowie das Erstellen von Wohnflächenberechnungen oder Datenlieferungen, was im Menü Dienstleistung, auf der Seite Weiteres genauer erklärt wird.
|