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Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Sowohl schriftliche als auch mündliche Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Lieferungs- und Geschäftsbedingungen des Zeichen & CAD Büro RESS. Diese AGBs gelten weiterhin für sämtliche Folgeaufträge zwischen den Vertragsparteien, auch wenn auf Sie kein Bezug genommen wird.
1. Preise
Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst mit einem schriftlichen Kostenvoranschlag und der damit verbundenen Auftragsbestätigung verbindlich. Nach Auftragerteilung haben die vereinbarten Preise eine Gültigkeit von drei Monaten. Danach sind wir berechtigt unsere Preise entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen. Im Falle von Preiserhöhungen steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht binnen einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe zu. Mangels besonderer Preisvereinbarungen gelten die Preise unserer Preisliste.
2. Zahlung
Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tage nach Erhalt der Ware, bzw. nach Rechnungsdatum, ohne Abzug, sofern nicht andere Zahlungen vereinbart worden sind. Bei Aufträgen, die sich über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen seit Auftragserteilung erstrecken, sind wir berechtigt, unsere bis dahin erbrachte Leistungen, abzurechnen und einzufordern.
3. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Dienstleister gegen dem Auftraggeber zustehender Forderungen Eigentum des Dienstleisters.
4. Lieferung
Kontrolle der gelieferten Waren und Dienstleistungen hat sofort nach Erhalt dieser zu erfolgen. Vereinbarte Ausführungszeiten sind unverbindlich. Ansprüche für deren Überschreitungen können nicht geltend gemacht werden. Die Lieferung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, kostenfrei zur üblichen Büroadresse, bzw. per Post, andernfalls erheben wir Anspruch auf Kostenerstattung in Form unseres üblichen Stundenlohns. Unsere Leistungen sind mit Übergabe an den Transporteure, Absendung der Daten im elektronischen Verkehr oder zur Verfügungstellung im Internet erbracht.
5. Urheberrecht
Der Auftraggeber garantiert alle Rechte (u.a. Eigentums-, Urheberrecht), an dem für Ihn zu realisierenden Projekt, zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch die Geltendmachung solcher Rechte durch Dritte entstehen können, die Haftung.
6. Dienstleistung
Die Arbeiten werden unserem Niveau entsprechend auf DIN A Formaten gezeichnet und tragen unser firmeninternes DIN A4 Schriftfeld, in dem auf Wunsch ein Firmenlogo integriert werden kann. Hier für können Referenz Zeichnungen eingesehen werden. Die Zeichnungen können jederzeit neu gedruckt werden oder auch leicht abgeändert neu geliefert werden. Dies ist insbesondere oder meistens nach einer Rückbesprechung der Fall, bei der uns alle Änderungen und Vorstellungen schriftlich in Anlage oder als Eintragungen in den jeweiligen Plänen angegeben werden können.
Wir werden nur das zeichnen, was Sie uns vorgeben, d.h. Fragen und Probleme, die bei der Eingabe ins CAD System auftauchen können, werden zwar selbständig gelöst, aber nur unter Vorbehalt dessen, daß sich der Auftraggeber nach der Lieferung mit der Planung auseinandersetzt und unsere Leistung unverzüglich auf Übereinstimmung mit den zu Verfügung gestellten Angaben bzw. Daten überprüft.
Wir verwenden stets unsere Eigenschaften, wie z.B. Layerbelegung, Strichstärken, Schriftgrößen, Bemaßungs Attribute etc., wobei der Maßstab den Inhalt vorgibt, so daß übliche Planungsgegenstände abhängig vom Planungsmaßstab bzw. Verwendungszweck eingetragen werden.
7. Gewährleistung/Haftung
Auch bei größter Sorgfalt ist es nicht immer möglich alle Wünsche des Planers im CAD System so auszuführen, daß sie sich mit dem Entwurf oder etwaigen Handzeichnungen decken. Maßdifferenzen oder Soll- bzw. DIN-Abweichungen behalten wir uns deshalb vor. Nacharbeitungen bzw. Änderungen werden wie auch Mehrmengen laut Preisliste abgerechnet. Für Rückbesprechungen können jedoch bis zu zwei Vorabzüge bestellt werden, um evtl. auftretende Fragen und Probleme zu klären.
Für Planungsfehler, gleich welcher Natur übernehmen wir keine Verantwortung. Die Haftung liegt ausschließlich beim Auftraggeber, bzw. dem vorlageberechtigten Planer, da nur dieser für Objektschäden versichert sein kann. Ersatz wird lediglich für die von uns erbrachte Leistung, den Zeichenarbeiten gewährleistet, d.h. bei fehlerhaften Zeichnungen, durch unser Verschulden, werden diese kostenfrei ersetzt. Eine darüberhinausgehende Haftung wird nicht übernommen.
Für Folgeschäden und Schäden am Objekt haftet allein der Auftraggeber bzw. die vorlageberechtigte Person, wie z.B. der Architekt. Dieser ist verpflichtet den Gegenstand unserer Tätigkeit in seine Haftpflichtversicherung einzubeziehen und diese im voraus über unsere Zusammenarbeit in Kenntnis zu setzen.
Grundsätzliche haften wir nur für leichte Fahrlässigkeit; die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Bad-Kissingen (Unterfranken).
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An dieser Stelle treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.
Mit diesen AGBs verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.
Änderung und Druckfehler sind vorbehalten.
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